Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie ist paritätisch durch Lehrkräfte und Elternvertreter/innen besetzt.
Die Schulkonferenz unserer Schule besteht aus drei in der Schulpflegschaft gewählten Elternverterter/innen und drei in der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräften.
Den Vorsitz der Schulkonferenz hat immer die Schulleitung. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt. Das Schulgesetz unterscheidet je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers, der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen.
Mitglieder der Schulkonferenz in diesem Jahr sind: Frau Aschmoneit, Frau Lüder, Frau Nather, Frau Thalman, Frau Schoris und Frau Hoschek.
Den Vorsitz der Schulkonferenz hat immer die Schulleitung. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt. Das Schulgesetz unterscheidet je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers, der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen.
Mitglieder der Schulkonferenz in diesem Jahr sind: Frau Aschmoneit, Frau Lüder, Frau Nather, Frau Thalman, Frau Schoris und Frau Hoschek.
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