Hausaufgabenkonzept der Offenen Ganztagsschule Neuss – Uedesheim
Unsere St.-Martinus-Schule legt sehr viel Wert auf die Verzahnung des Vor- und Nachmittages. So wurde auch das Hausaufgabenkonzept unter Beteiligung von Eltern, Pädagogischen Mitarbeiter/innen und Lehrkräften gemeinsam erarbeitet.
Sie finden unser Hausaufgabenkonzept auch im Downloadbereich.
1) Allgemeine Rahmenbedingungen der Schule:
An unserer offenen Ganztagsschule gibt es feste Hausaufgabenzeiten und -räume. Die Kinder der ersten und zweiten Klassen erledigen ihre Hausaufgaben in der Zeit von 13 Uhr bis 14 Uhr. Die Kinder der dritten und vierten Klassen machen ihre Hausaufgaben in der Zeit von 14 Uhr bis 15 Uhr. Die Hausaufgaben werden immer im gleichen Klassenraum erledigt und während der Hausaufgabenzeit gibt es eine feste Sitzordnung. Auch die Pädagogischen Mitarbeiter/innen kümmern sich immer um dieselbe Hausaufgabengruppe, so dass die Kinder feste Ansprechpartner haben. Im Normalfall betreuen zwei Personen eine Hausaufgabengruppe. An drei Tagen in der Woche werden sie dabei von Lehrkräften unterstützt. Durch diese Maßnahme können Rückfragen gestellt und somit voneinander gelernt werden. Sollte in der OGS eine Mitarbeiter/in ausfallen, so übernimmt nach Möglichkeit eine Lehrkraft diese Hausaufgabengruppe alleine.
Alle Beteiligten legen Wert darauf, dass unsere Schüler/innen selbstständig und konzentriert arbeiten und sorgen für eine entsprechende Arbeitsatmosphäre.
Die Zusammenarbeit zwischen den Pädagogischen Mitarbeiter/innen und dem Lehrerkollegium ist allen Beteiligten sehr wichtig und funktioniert sehr gut. Zum einen gibt es ein ´Austausch´- Heft, das an einem festen Platz liegt und in das alle Lehrkräfte täglich schauen. Zum anderen gibt es eine Verbindungslehrerin, die einen regelmäßigen Austausch pflegt und auch von beiden Seiten gezielt angesprochen werden kann.
Alle Beteiligten – Fachkräfte der OGS, Lehrkräfte, Eltern und Kinder – haben hierbei festgelegte Aufgaben, die wir im Folgenden, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben, erläutern möchten.
2) Gesetzliche Vorgaben:
Die folgenden gesetzlichen Vorgaben zeigen, dass Hausaufgaben vom Gesetzgeber durchaus gewollt und durch klare Bestimmungen festgelegt sind.
Der Gesetzgeber regelt im §45 des Schulgesetzes u.a. die Pflicht der Schüler/innen, „die Hausaufgaben zu erledigen“.
Die Lehrkraft achtet laut allgemeiner Dienstordnung auf den Umfang und die Erledigung der Hausaufgaben.
Der Runderlass zur Betreuung von 2006 bestimmt u.a., dass Zeit „zur Erledigung der Hausaufgaben“ gegeben wird.
Ein weiterer Runderlass sagt, dass Hausaufgaben die schulische Arbeit ergänzen, dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden und zur Vorbereitung neuer Aufgaben zu nutzen. Sie sollen Schüler/innen Gelegenheit geben zu selbstständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten neuen Aufgabe und sie befähigen, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen.
Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und zu ihm zurückführen, müssen von den Schüler/innen selbstständig und in angemessener Zeit gelöst werden können, eindeutig und klar sein und vom Lehrer angemessen gewürdigt werden. Es empfiehlt sich, nach Leistungsfähigkeit zu differenzieren.
Hausaufgaben sind nicht zur Disziplinierung da, können sich nicht auf Unverstandenes beziehen und werden in der Regel nicht benotet.
Hausaufgaben werden nicht für Tage, denen ein Feiertag vorangeht, erteilt. Sie sollen in den Klassen 1 und 2 in 30 Minuten und den Klassen 3 und 4 in 60 Minuten zu erledigen sein.
3) Allgemeine Vereinbarungen:
Die Kinder werden während der Hausaufgabenzeit dazu angehalten, sich bei auftretenden Fragen leise zu melden und nicht durch den Raum zu gehen, um andere Kinder nicht bei der Arbeit zu stören.
Mündliche Hausaufgaben (Lesen, Referate, Kopfrechnen…) werden zu Hause erledigt.
Die Fachkräfte der Betreuung schauen, ob die Hausaufgaben erledigt wurden. Dabei bedeutet ein Kürzel des Nachnamens, dass die Hausaufgaben erledigt wurden. Ein Kürzel des Nachnamens und ein Haken bedeuten, dass die Hausaufgabe inhaltlich überprüft wurde und richtig ist.
Zwischen den Pädagogischen Mitarbeiter/innen und den Lehrkräften erfolgt ein regelmäßiger Austausch durch ein dafür vorgesehenes, an einem bestimmten Platz gelagertes Heft. Alle Beteiligten verpflichten sich, täglich in dieses Heft zu schauen, in das Informationen über die Hausaufgaben oder klasseninterne Informationen notiert werden können.
4) Aufgaben der Lehrkräfte
Alle Lehrkräfte achten darauf, dass die Hausaufgaben einer ergänzenden Übungsform zum Unterricht entsprechen. Die Hausaufgaben sollen so aufgegeben werden, dass die Kinder diese selbstständig erledigen können (festigen, wiederholen, vertiefen).
Die Hausaufgaben sollen erklärt und klar und verständlich formuliert werden. Jede Lehrkraft gibt den Schüler/innen vom ersten bis zum vierten Schuljahr ausreichend Zeit, die Hausaufgaben aufschreiben zu können. Die Schüler/innen wiederum sind dazu verpflichtet, sich die Hausaufgaben im Hausaufgabenheft zu notieren.
Die Lehrkräfte führen eine Liste über nicht erbrachte Hausaufgaben. Bei einer nicht erbrachten Hausaufgabe bekommt das Kind einen Strich. Wird die Hausaufgabe nachgereicht, so wird der Strich wieder entfernt. Nach drei Strichen erfolgt eine Nachricht an die Eltern. Die Strichliste jeder Klasse liegt im entsprechenden Klassenbuch, so dass sie auch für Fachlehrkräfte zugänglich ist.
Auch hierzu erfolgt ein Austausch über das Info-Heft, das im Kopierraum liegt.
Die Lehrkräfte sind bemüht, die Hausaufgaben gleichmäßig zu verteilen. Das heißt, der Umfang der Hausaufgaben variiert nicht von Tag zu Tag, sondern bleibt nach Möglichkeit konstant und ausgeglichen.
5) Aufgaben der Schüler/innen
Die Kinder unserer Schule sind verpflichtet, sich ihre Hausaufgaben täglich in ihr Hausaufgabenheft zu notieren.
Die Schüler/innen sorgen selbstständig dafür, dass ihre Arbeitsmaterialien nach der Erledigung der Hausaufgaben für den nächsten Schultag wieder einsatzbereit sind (z.B. Bleistifte anspitzen).
Sollten Schüler/innen die Hausaufgaben vergessen bzw. nicht gemacht haben, so sollen sie diese unaufgefordert nachholen und am nächsten Tag der entsprechenden Lehrkraft vorzeigen.
Die Kinder sollen ihre Hausaufgaben konzentriert, selbstständig, vollständig und ordentlich, gemäß ihrer eigenen Fähigkeiten, erledigen.
Auch sind die Schüler/innen mitverantwortlich für die Vollständigkeit ihrer Materialien. Sollten sie ihr Material in ihrem Klassenraum vergessen haben, so dürfen sie dieses in der Hausaufgabenzeit nicht mehr holen, d.h. es werden keine Klassenräume nachträglich aufgeschlossen, um vergessene Materialien zu holen. Auf diesem Weg sollen die Kinder lernen, sich selbst zu organisieren. Außerdem möchten wir Unruhe während der Hausaufgabenzeit vermeiden, damit alle Kinder ruhig und konzentriert arbeiten können.
Sollten die Schüler/innen an AG`s oder außerschulischen Veranstaltungen teilnehmen (Ausnahmeregelung), so kann es vorkommen, dass Hausaufgaben zu Hause erledigt werden müssen.
Die Kinder sollen außerdem lernen, sich die Hausaufgabenzeit vernünftig einzuteilen. Sind sie mit den Hausaufgaben fertig oder gibt es Fragen bezüglich der Hausaufgaben, so sollen die Kinder aufzeigen und nicht durch den Raum gehen.
Sollten Hausaufgaben gar nicht verstanden sein, so sollen die Kinder das den Pädagogischen Mitarbeitern/innen oder den Eltern mitteilen, die dann über eine kurze Nachricht unter der Hausaufgabe die Lehrkraft darüber informieren.
Die Schüler/innen sollen von Anfang an daran herangeführt werden, ihre zur Verfügung stehende Zeit effektiv zu nutzen. Sie werden dabei von den Pädagogischen Mitarbeiter/innen oder Lehrkräften unterstützt und erhalten Hilfestellungen (z.B. Zeit des Beginns notieren). Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass die Kinder zu lange an einer Aufgabe eines Faches arbeiten und dann zu wenig Zeit für die Erledigung der restlichen Hausaufgaben bleibt.
6) Aufgaben der Pädagogischen Mitarbeiter/innen
Die Pädagogischen Mitarbeiter/innen sind während der Hausaufgabenzeit die Ansprechpartner für die Kinder. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ihre Hausaufgaben in einem ruhigen Raum, an einem eigenen Arbeitsplatz erledigen können.
Die Mitarbeiter/innen können Hilfestellungen geben. Von ihnen vorgenommene Korrekturen sollen für Eltern und Lehrkräfte deutlich erkennbar sein.
Sollte ein Kind die Hausaufgaben wegen Unverständnisses oder wegen Störens nicht beenden können, so wird dies unter der begonnenen Arbeit schriftlich vermerkt. Auch sollen die Pädagogischen Mitarbeiter/innen notieren, wenn einem Kind die nötigen Materialien für die Hausaufgaben fehlen.
Alle Hausaufgaben werden von den Pädagogischen Mitarbeiter/innen kontrolliert. Das Namenskürzel unter der Hausaufgabe bedeutet, dass die Hausaufgabe gesehen wurde, ein zusätzlicher Haken bestätigt die inhaltliche Überprüfung. Die Pädagogischen Mitarbeiter/innen sind nicht dazu verpflichtet, die Hausaufgaben inhaltlich zu überprüfen; abhängig von zeitlichen und personellen Bedingungen kann dies jedoch freiwillig geleistet werden.
Die Pädagogischen Mitarbeiter/innen unterstützen die Kinder und geben Hilfestellungen, damit die allgemeine Hausaufgabenzeit nicht überschritten wird.
Außerdem halten die Pädagogischen Mitarbeiter/innen die Kinder dazu an, sich zu melden, wenn sie mit den Hausaufgaben fertig sind oder Fragen dazu haben. Dies dient der Ruhe im Raum, die alle Kinder brauchen, um konzentriert und selbstständig arbeiten zu können.
7) Aufgaben der Eltern
Die Eltern sorgen dafür, dass die Arbeitsmaterialien ihrer Kinder vollständig sind. Außerdem unterstützen sie ihre Kinder dabei, dass die Arbeitsmaterialien für den nächsten Schultag wieder einsatzbereit sind (z.B. Bleistifte anspitzen). Auch sollen sie die Hausaufgaben ihrer Kinder täglich kontrollieren.
Wenn Kinder ihre Hausaufgaben zu Hause erledigen und Fragen haben, so dürfen Eltern Hilfestellungen geben. Sollten sie jedoch merken, dass das Kind die Aufgabe nicht verstanden hat, so ist eine Notiz an die Lehrkraft angebracht, damit diese weiß, wo noch Schwierigkeiten bestehen.
Auch für die Eltern gilt, dass an den Hausaufgaben vorgenommene Änderungen bzw. Korrekturen in den Hausaufgaben gekennzeichnet werden, um der Lehrkraft die Möglichkeit zu geben, bestehende Schwierigkeiten zu erkennen. Sind die Hausaufgaben erledigt, so sollen auch Eltern diese abzeichnen. Auch hier gilt: ein Namenskürzel bedeutet, dass die Hausaufgaben gesehen wurden, ein zusätzlicher Haken bestätigt die inhaltliche Überprüfung auf die Richtigkeit der Hausaufgaben.
Bei Teilnahme an AG´s haben Eltern die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Kinder ihre Hausaufgaben zu Hause erledigen bzw. beenden.
Sollten Hausaufgaben in mehreren Fächern zu erledigen sein, sollen auch Eltern auf eine vernünftige Zeiteinteilung achten, damit für jedes Unterrichtsfach Hausaufgaben angefertigt werden können.
8) Ausblick und Weiterarbeit
Dieses Hausaufgabenkonzept soll kein „starres Konzept“ darstellen, sondern zunächst im Schuljahr 2013/14 erprobt werden. Am Ende des Schuljahres soll durch eine anonyme Befragung aller Beteiligten festgestellt werden, ob sich dieses Konzept bewährt hat oder ob Veränderungen notwendig erscheinen.